Dienstag, 28. Januar 2014

Neuer Normvertrag für Autoren und Verlage

Gerade gesehen im Autorenbrief und beim Börsenblatt des deutschen Buchhandels: Neuer Normvertrag für Autoren und Verlage. Zwischen dem Verband der Schriftsteller in v.e.r.d.i und den großen Verlagen wurde ein neuer Normvertrag ausgehandelt, der den alten Vertrag von 1999 ersetzt. Bisher waren die E-Bookrechte nicht eindeutig geregelt. Die Rechte konnte man bisher nur zurückrufen, wenn ein Buch über einen längeren Zeitraum nicht mehr lieferbar war. Neu ist, dass man seine E-Bookrechte, auch wenn das Buch nur noch als E-Book erscheint, bei Unterschreitung eines bestimmtes Absatzes innerhalb von zwei Jahren zurückrufen kann. Wenn der Verlag Schadensersatzansprüche gegen Dritte hat, wird der Autor daran beteiligt. Das lasse ich einfach mal so stehen, ohne es zu bewerten. Wobei ich mich frage, was mit dem Schadensersatzanspruch gegen Dritte gemeint sein könnte.

13 Kommentare:

  1. Liebe Christa,

    es ist ja nur ein Normvertrag, also ein Vorschlag für ein absolutes Minimum. Jeder Vertrag bleibt weiterhin, wie das schon immer war, frei verhandelbar. So würde ich mich nie und nimmer auf die Schadensersatzleistung einlassen, wenn ich nicht eindeutig die Schuldige wäre.
    Herzlichst, Petra

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  2. Liebe Petra,

    der betreffende Satz in der Beschreibung des neuen Normvertrages lautet:"Falls Verlage erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen können, werden Autoren daran künftig beteiligt." Kann man das so interpretieren, dass ein Autor Schadenersatz leisten muss, wenn Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden? Ich als absoluter Laie hatte das erstmal so und positiver verstanden, dass ich als Autor etwas abkriege, wenn es zum Beispiel um Plagiate oder (was wohl kaum eintreffen wird) um Schadenersatz durch Betreiber von Piratenplattformen geht.

    Herzlichst
    Christa

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  3. Ich bin kein Anwalt, Christa, und kenne den genauen Zusammenhang nicht ... aber eins habe ich aus Erfahrung gelernt: Sobald eine Sache XY für eine Seite geregelt ist, sollte man tunlichst den umgekehrten Fall auch regeln. Da helfen Anwalt oder Agentur.
    Herzlichst, Petra

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  4. Liebe Petra,

    falls ich demnächst mal wieder einen Vertrag bekommen sollte, müsste ich das selbst oder mit meinem Anwalt regeln, denn an eine Agentur komme ich sicher so bald nicht heran. Mein Anwalt machte mich damals auch auf diesen Passus "Rechte an Verlag abtreten, die heute noch nicht bekannt sind" o.ä., das hatte mein Agent aber nicht für änderungsbedürftig gehalten.
    Daraus wurden dann später nämlich die E-Bookrechte, die im neuen Normvertrag geregelt werden sollen.

    Herzlichst
    Christa

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  5. Hier noch ein Kommentar von Sabine Schäfers, die ihn hier nicht veröffentlichen konnte. Wenn übrigens noch jemand nicht hineinkommt, bitte per PN (Impressum) bei mir melden! Vielleicht kann ich auch selbst etwas ändern, damit das nicht mehr passiert.

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  6. Sabine Schäfers schrieb:
    "Liebe Christa,

    zuerst einmal vielen Dank für deine Kommentare auf meinem Blog. Ich freue mich immer
    sehr über neue Kontakte :-)

    Vor ein paar Tagen und gestern wollte ich zu Beiträgen von dir kommentieren, aber dein
    Captcha lässt mich wohl nicht, obwohl ich es sogar mit der Sprachausgabe versucht habe.
    Es ging zuletzt um die Sache mit der Beteiligung an Schadensersatzforderungen gegen
    Dritte. Ich nehme an, das bezieht sich auf Piratenseiten. Da Schadensersatz rechtlich von
    Tantiemen zu unterscheiden ist, bezieht sich die vertragliche Tantiemenregelung nicht
    automatisch auf den Schadensersatz. Daher die neue Regelung.

    Liebe Grüße
    Sabine

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  7. Captcha:
    Die Sicherheitsabfrage von Google ist in der Tat extrem schwer zu lesen! Und bei denen mit Nummern muss man beachten, dazwischen ein Leerzeichen zu schalten.
    Es gibt zwei Möglichkeiten:
    1. So lange auf "refresh" beim Captcha drücken, bis etwas Leserlicheres kommt.
    2. Der Blogbetreiber schaltet das Captcha aus und öffnet damit das Tor für Spam ...
    3. Es gibt Leute, die Captchas aus unterschiedlichen Gründen nicht richtig wahrnehmen können.
    Ist leider bei Blogger nicht ideal gelöst, bei WP kann man z.B. stattdessen Antispam-Plugins schalten.

    Herzlichst, Petra, die auch mindestens 10 mal herumklickt, bis sie's lesen kann ;-)

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  8. Schadensersatz: Ein echter Gummibegriff! Schadensersatzansprüche können genauso auftreten, wenn Lieferanten ihre Rechnungen nicht zahlen und Bücher kaputtgehen, wenn der Container nach China eine Havarie hat, der Autor trotz Versicherns, dass er's nicht tut, Dritte schädigt oder oder ...

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  9. Zum Captcha: Ich kenne das, bei einem Blog hing ich so lange in der Warteschleife, dass ich es schließlich aufgegeben habe ...aber in letzter Zeit habe ich eigentlich keine Probleme mehr.

    Und zu den Schadenersatzansprüchen und E-Bookrechten: Der neue Normvertrag liegt noch nicht vor, den müsste man sich dann noch einmal genau anschauen. In einem Self Publisher Forum schimpfen sie schon, dass man zwei Jahre warten soll, bis die E-Bookrechte zurückfallen, das sei eine Ewigkeit im digitalen Zeitalter! Dann lieber gleich SP, meinen sie.

    Es wird also darauf ankommen, wer verhandelt. Ein Agent, der für seinen Autor etwas herausholen will, der Autor selbst -das kann auch nicht jeder-, oder er holt sich alle notwendigen Hilfen, um es selbst herauszubringen. Insofern sehe ich auch nicht den absoluten Fortschritt im neuen Normvertrag.

    Herzlichst
    Christa

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  10. Liebe Christa,
    es wird halt dazu führen, dass womöglich immer mehr Autoren die E-Book-Rechte lieber behalten, wenn die Konditionen nicht gut genug sind. Was aber auch schon immer drin war, denn wer gibt schon grundsätzlich alle Nebenrechte automatisch ab? ;-)
    Den Fortschritt würdest du sehen, wenn du einmal die haarsträubendsten Verträge der Branche auf dem Tisch hättest ...
    Herzlichst, Petra

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  11. Liebe Petra,

    viel demotivierender als die Verträge selbst finde ich die Praxis einiger Großverlage, die Autoren damit zu drücken, dass sich ihre Bücher nicht gut genug verkaufen.

    Es gibt zu dem Thema einen Artikel in der Süddeutschen:
    http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/584581/Herzschmerz-fuer-89-Cent
    Wobei mich wundert, dass die Lektoren entlassene Verlagsautoren sein sollen. Ansonsten aber ein versöhnlicher Ausblick dort: Irgendwann demnächst werden selbst publizierte Bücher allgemeine Akzeptanz genießen.
    Bis dahin werden immer mehr Autoren dorthin abgewandert sein, bis die Verlage bereit sind, ihnen bei der Beteiligung am Kuchen mehr entgegenzukommen.

    Herzlichst
    Christa

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  12. Für die SZ ein erstaunlich gestriger Artikel mit nicht gerade üppiger Recherche. ;-)
    Was die Lektoren betrifft: Man beauftragt natürlich i.d.R. Freiberufler. Und freiberufliche Lektoren arbeiten sowohl für Verlage, als auch für Firmen oder Einzelpersonen, klar. Was der Autor wohl sagen wollte: Man hat vor Jahren viele Verlagslektoren (und Grafiker etc.) ins Outsourcing getrieben, um Personalkosten zu sparen und Stellen abzubauen. Davon profitiert nun der freie Markt. Oder andersherum gesagt: Die gleiche Lektorin, die Autor XYs Verlagsbuch lektoriert, kann auch sein Self-Publishing-Projekt betreuen. Kein Qualitätsunterschied.

    Herzlichst, Petra

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  13. Ich habe sogar schon mal daran gedacht, mit Lektoren, die sowohl Verlags- als auch freie Lektoren sind, Kontakt aufzunehmen, wenn es soweit ist. Also mit Lektoren, bei denen ich die Art der Zusammenarbeit schon kenne.

    Herzlichst
    Christa

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