Jetzt habt ihr es geschafft, meine werten Autorenkollegen! Ich habe angefangen zu träumen, was ich noch alles an E-Books herausgeben könnte. Wie war das noch mit dem Rechterückruf bei den Verlagen nach fünf Jahren, wenn sie ihr Vervielfältigungsrecht nicht mehr ausüben sollten? Das wären allein 2014 zwei Romane: "Die Nonne und die Hure" und "Die Pilgerin von Montserrat"! Dazu 2012 "Eduadrrd Mörike. Ein Leben auf der Flucht", 2013 "Die Köchin und der Kardinal", noch ganz in der Tradition der historischen Reihenproduktion. Es soll übrigens gerade bei den Historischen einen Wandel geben. Der Markt wird von wenigen VielschreiberInnen beherrscht, wie man auch in den Buchhandlungen sehen kann, aber der historische Roman kommt mitnichten aus der Mode. In Zukunft werden wohl wieder mehr die Inhalte zählen, werden die Bücher nicht mehr so austauschbar sein. Und meine E-Books werden nicht automatisch nach ein paar Monaten aus der Welt verschwinden, sondern ich biete sie an, so lange eine Nachfrage besteht.
Und noch etwas: Gestern fand ich mich bei der Suchmaschine Brandegg wieder, das ist eine Suchmaschine, die Unternehmerprofile zusammenstellt. Als Autor Christa Schmid-Lotz im Internet bin ich also schon eine Marke! Die könnte dann das Regionale vertreten, die Städteführer und Wandertipps, während Christa S. Lotz mit Historischen, Krimis und Thrillern daherkommt. Jetzt aber genug der Träume und des Weihrauchs, der Brötchengeber hat gerufen!:-)
Recht hast Du. -Die Welt ist dazu da, dass man alles ausprobiern kann. Es ist mal wieder soooo spannend, erinnert mich an unsere erste Zeit bei fw, wo wir auch neue Welten entdecken konnten. Mach es!
AntwortenLöschenLiebe Christa,
AntwortenLöschendas ist wunderbar, dass Du diese Möglichkeit nicht ungenutzt lässt. Und ganz bestimmt wird es sich auch finanziell lohnen. Abgesehen natürlich davon, dass man viel leichter, schneller und offener seine Leser erreicht.
Ich freue mich drauf!
Solltest Du also demnächst einen Reader besitzen, würde ich mich gerne revanchieren, was ein kostenloses Leseexemplar angeht.:)
Liebe Grüße
Nikola
Mich erinnert es auch an die Anfangszeit bei FW. Es war eine wanhsinnige Aufbruchstimmung - und man kann immer wieder neu aufbrechen!
AntwortenLöschenLiebe Nikola,
AntwortenLöschenich habe heute beschlossen,mir den Reader zu bestellen, sobald ich wieder etwas Luft habe - wahrscheinlich so Mitte August.Was das Finanzielle betrifft: Auf jeden Fall muss ich mich dann wohl nicht mehr darüber ärgern, dass man als Nicht-Topp-Autor niemals über den Vorschuss hinauskommt!
Ein kostenloses Leseexemplar wäre mir natürlich sehr recht, habe schon die Leseprobe bei Amazon gesehen.Überhaupt kann man die Bücher ja gezielt verschenken, die großen Aktionen mit 1000 Büchern sind ja sicher inzwischen nicht mehr so zugkräftig.
Liebe Grüße
Christa
Klasse, noch eine, die mutig ins Wasser springt! Was ist eigentlich FW?
AntwortenLöschenÜbrigens musst du keine 5 Jahre mit dem Rechteruf warten. Wenn ein Buch nicht mehr im Handel ist und der Verlag es nicht mehr nutzt(Antiquariat nicht mitgezählt), kann man die Rechte sofort mit Einräumung einer angemessenen Reaktionsfrist (Deadline für den Verlag) zurückrufen. Tut man das nicht, fallen sie *automatisch* nach zwei Jahren zurück, allerdings sollte man es besser IMMER schriftlich machen. Nebenrechte, die noch irgendwo laufen, z.B. als Lizenz im Ausland, bleiben so lange beim Verlag, wie sie genutzt werden. Das ist natürlich, Abwahnsalbader, keine Rechtsauskunft, sondern nur die Geschichte, wie ich das erlebte. Dein Agent kann dir mehr sagen.
Kleiner Tipp noch: Geh mal ins Bloggerlayout, wenn du Zeit hast, und schau dort bei Postings die Unterzeilen nach. "Kommentare" zeigt nämlich seit einiger Zeit nicht mehr an, ob da Kommentare sind und wie viele. Hat sich irgendwas verstellt...
Herzlichst,
Petra
Noch was: In meinem neuen Blogbeitrag geht's grad um die (unzensierte) Bestenliste, da ist ein historischer Roman aus dem Self Publishing ganz oben dabei!
AntwortenLöschenUnd jetzt fällt mir noch was ein: Falls jemand vom Verlag kein E-Book bekommt, obwohl er dem die Nebenrechte abgetreten hat, kann man das E-Book-Recht schon *während* der Laufzeit herauskündigen. Dafür gibt es einen Formbrief, der bestimmte Sachen sagen muss und ebenfalls eine Frist setzen, bis zu der entweder der Verlag das Recht nutzt oder zurückgibt. Kann und macht auch der Agent.
AntwortenLöschenUnd falls man keinen hat, kann man in Autorenforen lernen, wie's geht...
Liebe Petra,
AntwortenLöschendanke fürs Ermutigen!
FW war eine Schreibwerkstatt, bei der Moni und ich uns kennengelernt haben. Es war eine wunderbare Einrichtung, in der Autoren sich gegenseitig weitergebracht haben - bis zu viele Leute kamen und den Rahm von der Suppe abschöpfen wollten. Nach zehn Jahren war Schluss!
Den Fehler bei den Kommentaren konnte ich nicht eruieren, obwohl ich gestern fast eine dreiviertel Stunde danach gesucht habe im Layout.
Deinen Beitrag mit der neuen Strategie der Verlage habe ich gelesen, auch die Bestenliste mit der "Hexenköchin". Deren erste Version war aber offenbar voller Fehler.
Das mit den Rückrufrechten werde ich mir merken, muss man erst mal wissen. Meiner Erfahrung nach geben die Verlage sowieso die Rechte zurück, wenn man das möchte.
Herzlichst
Christa