Dienstag, 28. Januar 2014

Neuer Normvertrag für Autoren und Verlage

Gerade gesehen im Autorenbrief und beim Börsenblatt des deutschen Buchhandels: Neuer Normvertrag für Autoren und Verlage. Zwischen dem Verband der Schriftsteller in v.e.r.d.i und den großen Verlagen wurde ein neuer Normvertrag ausgehandelt, der den alten Vertrag von 1999 ersetzt. Bisher waren die E-Bookrechte nicht eindeutig geregelt. Die Rechte konnte man bisher nur zurückrufen, wenn ein Buch über einen längeren Zeitraum nicht mehr lieferbar war. Neu ist, dass man seine E-Bookrechte, auch wenn das Buch nur noch als E-Book erscheint, bei Unterschreitung eines bestimmtes Absatzes innerhalb von zwei Jahren zurückrufen kann. Wenn der Verlag Schadensersatzansprüche gegen Dritte hat, wird der Autor daran beteiligt. Das lasse ich einfach mal so stehen, ohne es zu bewerten. Wobei ich mich frage, was mit dem Schadensersatzanspruch gegen Dritte gemeint sein könnte.