Sonntag, 19. Januar 2014

Rechterückruf mit Folgen

Vielleicht erinnert sich der eine oder der andere noch an eine kurze Diskussion, die in einem anderen Blog zum Thema "Verramschung" stattfand. Da wurde mir von einer lieben Kollegin empfohlen, meine Rechte an dem Buch zurückzurufen, das im letzten Herbst ausverkauft wurde. Das habe ich vor einigen Tagen getan. Und schon am nächsten Tag war eine Mail der Rechte- und Lizenzabteilung im Postkasten mit dem Angebot, meine ersten beiden Verlagsbücher als E-Books herauszubringen, mit Rechterückfall an mich. Ich bekomme demnächst ein sogenanntes Addendum, also einen Verlagergänzungsvertrag. Ich habe abgewogen und zugesagt, allerdings nicht ohne die prozentuale Beteiligung zu erhöhen, denn als KDP bekäme ich ja 70% Tantiemen. Ey, dachte ich, ich kann ja sogar ohne Agentur verhandeln! Es wurde mir zugesagt. Und gleichzeitig kam das Angebot, meinen Krimi dort durch das Lektorat prüfen zu lassen. Das entspricht meinem Wunschvorgehen, denn bevor ich ihn an andere Agenturen und Verlage schicke, wollte ich ihn zuerst dem Hausverlag anbieten. In der Backlist des Verlages von 2013 sind noch alle vier Titel vertreten - durch die E-Books wird das sicher auch so bleiben. Ferner habe ich noch für beide Bücher eine kurze Fehlerliste erstellt und an den Chief of E-Books gemailt. Dabei stellte ich fest, das der gavierendste Fehler aller Zeiten gar keiner war, denn das betreffende Vorhaben war nur angedacht, nicht vollzogen worden. Auf jeden Fall hat mich das alles sehr erleichtert und motiviert. Jetzt kann ich letzte Pinselstriche an den Krimi legen und mich dann neuen Projekten widmen.